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Schwangerschaftsdiabetes

Ein dauerhaft zu hoher Blutzucker, der erstmals während einer Schwangerschaft auftritt, wird als Schwangerschafts- oder Gestationsdiabetes bezeichnet. In der Regel verschwindet in diesen Fällen der Diabetes nach Beendigung der Schwangerschaft. Später kann sich bei diesen Frauen allerdings ein Typ-1- oder (häufiger!) ein Typ-2-Diabetes entwickeln.

Der Gestationsdiabetes ist die häufigste Stoffwechselerkrankung in der Schwangerschaft. Man versteht hierunter eine Störung im Zuckerstoffwechsel, die während einer Schwangerschaft beginnt oder erstmals entdeckt wird. Diese Definition schließt die Möglichkeit nicht aus, dass der Diabetes unerkannt möglicherweise schon vor der Schwangerschaft bestand. Von 100 Schwangeren sind etwa 4 Frauen betroffen. Unbehandelt birgt ein Gestationsdiabetes erhebliche Gesundheitsrisiken für die Mutter und das ungeborene Kind.

Ein Schwangerschaftsdiabetes tritt meist in der 24. bis 28. Schwangerschaftswoche auf. In dieser Zeit nimmt natürlicherweise die Insulinempfindlichkeit der Zellen im Körper der Schwangeren ab. In der Folge wird nicht mehr soviel Glukose aus dem Blut in die Zellen geschleust, und der Blutzuckerspiegel kann leicht ansteigen. Verantwortlich hierfür sind die vom Mutterkuchen (Plazenta) gebildeten Hormone wie Östrogen, Gestagen und Human Placental Lactogen (HPL).

Bei Frauen mit Gestationsdiabetes steigt die Blutglukose in dieser Zeit deutlich über das normale Maß hinaus an. Nach der Entbindung sinken die Zuckerwerte dann meist wieder in den Normalbereich. Allerdings entwickeln 30 bis 50 Prozent dieser Frauen in den Folgejahren einen „definitiven“ Diabetes (meist einen Typ-2-Diabetes, oder – in selteneren Fällen – einen Typ-1-Diabetes).

Es gibt eine Reihe von Faktoren, die das Risiko für einen Schwangerschaftsdiabetes ansteigen lassen: Hierzu gehören ein Alter über 30 Jahre, Übergewicht, bewegungsarmer Lebensstil, Diabetes in der Familie, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, ein früher stattgehabter Gestationsdiabetes oder die Geburt eines mehr als 4 Kilogramm schweren Kindes in der Vergangenheit.



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