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    DDG fordert neues Verfahren:
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    DDG fordert neues Verfahren:

    IQWiG-Bewertung kurzwirksamer Insulinanaloga für Typ-1-Diabetiker entspricht nicht international üblichen Standards

    (15.08.2007) Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme das methodische Vorgehen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bei der Bewertung von kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ-1-Diabetiker.

    Insulinpatronen zur Diabetesbehandlung
    Insulinpatronen zur
    Diabetesbehandlung

    Foto: DDZ

    Im Juni 2007 veröffentlichte das IQWiG seinen Abschlussbericht dazu. Es bestätigt darin im Wesentlichen seine vorläufige Einschätzung aus dem Jahr 2006, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 im Vergleich zu Humaninsulinen keinen Zusatznutzen hätten.

    Die DDG hält die angewandten Bewertungsmethoden des IQWiG für zweifelhaft und damit die jetzt vorgelegten Ergebnisse des Abschlussberichtes: „Das IQWiG hat in seinem Verfahren willkürlich Kriterien festgelegt, die nicht den internationalen Standards entsprechen“, kritisiert Professor Dr. med. Thomas Danne, Vize-Präsident der DDG, in seiner Stellungnahme. Eines dieser Kriterien ist, dass nur Studien mit einer Behandlungsdauer von mindestens 24 Wochen berücksichtigt sind. Dadurch entfallen Studien kürzerer Laufzeit, die den Vorteil von kurzwirksamen Insulinanaloga in bestimmten Fällen eindeutig belegen.

    Das international anerkannte National Institute for Clinical Excellence (NICE) in Großbritannien, hat bei einer vergleichbaren Untersuchung deutlich mehr Studien in die Bewertung mit einbezogen. Es kommt deshalb auch zu einem anderen Ergebnis und empfiehlt in ausgewählten Fällen die Anwendung von Analoga. „Unter geänderten, international üblichen Arbeitsvorgaben würden die Vorteile der kurzwirksamen Insulinanaloga in der Behandlung des Typ 1-Diabetes sichtbar.“ Davon ist Professor Danne überzeugt.

    Vor allem Patienten, die durch nächtliche Unterzuckerungen gefährdet sind, Kinder und Jugendliche sowie Insulinpumpenträger profitieren von den kurzwirksamen Insulinanaloga. In Deutschland müssen diese Patientengruppen möglicherweise bald auf für sie weniger vorteilhafte Humaninsuline umgestellt werden: Nämlich dann, wenn aufgrund der IQWiG-Bewertung kurzwirksame Insulinanaloga für Typ 1 Diabetes aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen fallen.

    Aufgrund der fragwürdigen Bewertungsmethodik des IQWiG hält die DDG die Bedeutung des Abschlussberichtes über die Insulinanaloga bei Typ 1-Diabetes jedoch für gering. „Wir gehen davon aus, dass die IQWiG-Auswertung national und international keine breite Anerkennung findet und hoffen, dass Patienten mit Typ 1 Diabetes in Deutschland auch weiterhin die Insuline nutzen können, die für ihre Therapie am sinnvollsten sind“, meint Professor Danne.

    Die vollständige DDG-Stellungnahme zum Abschlussbericht und das DDG-Gutachten zum Vorbericht des IQWiG sind im Internet unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de nachzulesen.

    Quelle: Pressemitteilung der DDG vom 08.08.07, www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de

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