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    Insulintherapie hilft Patienten mit Herzinfarkt
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    Insulintherapie hilft Patienten mit Herzinfarkt

    (10.03.2004) Ab dem 1. März 2004 können strukturierte Behandlungsprogramme (sogenannte DMP – Disease- Management-Programme) für Diabetes mellitus Typ 1 durch das Bundesversicherungsamt genehmigt werden. Damit gibt es nach Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs und der koronaren Herzkrankheit nun die Möglichkeit, strukturierte Behandlungsprogramme für eine vierte chronische Krankheit finanziell zu fördern. In die bisher vom Bundesversicherungsamt zugelassenen Programme haben sich nach Angaben des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung rund 140.000 Patientinnen und Patienten eingeschrieben.


    Foto: AOK-Bundesverband
    Mit der Verordnung werden die Regelungen zur Datenübermittlung und der Dokumentation bei allen strukturierten Behandlungsprogrammen wesentlich vereinfacht. So müssen in Zukunft die teilnehmenden Versicherten nur einmalig bei Einschreibung in das Programm der schriftlichen Datenübermittlung zustimmen und nicht wie bisher bei jeder einzelnen Datenübermittlung. Dadurch wird der Aufwand in der Arztpraxis erheblich reduziert. Zusätzlich werden die Dokumentationsbögen für Diabetes mellitus Typ 2 sowie koronare Herzkrankheit neu gestaltet. Das führt zu einer vereinfachten Handhabung der Dokumentation und der Datenumfang wird reduziert.

    Inzwischen sind mehr als 400 Programme der einzelnen Krankenkassen zugelassen. Bundesweit haben sich nach Angaben der AOK schon mehr als 380 000 Diabetiker in ein DMP der AOK eingeschrieben. 32 000 Ärztinnen und Ärzte machen bereits beim AOK-Programm für Diabetes mellitus Typ 2 mit. Bislang sind sieben Diabetes-Disease-Management-Programme der AOK offiziell akkreditiert.

    Als zusätzlichen Bonus erlassen viele AOKs ihren Versicherten die Praxisgebühr beim DMP-Arzt – zum Beispiel in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg oder Rheinland-Pfalz. Die AOKs in Bremen, Hessen, Westfalen-Lippe und die AOK Rheinland erstatten DMP-Teilnehmern die zehn Euro Zuzahlung. Gesetzlich erlaubt sind auch weitere Boni wie zum Beispiel eine Ermäßigung oder der Erlass der Arzneimittelzuzahlung.

    Erste Einschreibungen in das neue Disease Management-Programme Diabetes mellitus Typ 2 könnten im Laufe dieses Jahres erfolgen.

    Zum Ärger über die Bürokratie sagt der DMP-Projektleiter des AOK-Bundesverbandes, Van Lente, Folgendes: „Das Bundesgesundheitsministerium wird voraussichtlich Anfang März eine Rechtsverordnung erlassen, die eine Reihe von praktischen Problemen bei der Umsetzung beseitigt. Die Dokumentation wird ohne Abstriche bei der Qualitätssicherung deutlicht vereinfacht.“

    Die bereits entwickelte DMP-Software werde jetzt so bald wie möglich der neuen Rechtsverordnung angepasst.


    Prof. Dr. med. Werner Scherbaum, Deutsches Diabetes-Forschungsinstitut Düsseldorf

    Quellen:
    Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, BMGS, 01.03.04
    prodialog, eine Initiative des AOK-Bundesverbandes in Zusammenarbeit mit MMW-Fortschritte in der Medizin, Newsletter Ausgabe 2/04


     

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