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    Weiterer Schritt auf dem Weg zum Präventionsgesetz
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    Weiterer Schritt auf dem Weg zum Präventionsgesetz

    (18.06.2004) Die Bundesregierung plant die Verabschiedung eines “Präventionsgesetzes“. Unter Prävention versteht man in erster Linie die Vorbeugung oder Verhinderung von Krankheiten durch Ausschaltung gesundheitsschädigender Faktoren, sogenannter Risikofaktoren (Primärprävention), aber auch die Sicherstellung einer frühestmöglichen Diagnose und Erkennung von Krankheiten durch Vorsorgeuntersuchungen (Sekundärprävention) und die Begrenzung von Folgekrankheiten (Tertiärprävention).

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    Jede Krankheit, die nicht entsteht, ist vorteilhaft für den Patienten und zugleich die beste Entlastung von Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. So soll das Gesundheitssystem in Deutschland neben der Heilung und Linderung bestehender Erkrankungen auch zum Ziele haben, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern und zur Herstellung gesunder Lebensbedingungen beizutragen. Aus diesem Grund will die Bundesregierung die Prävention zu einer eigenständigen Säule des Gesundheitssystems ausbauen, neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege.

    Das Bundesgesundheitsministerium und die gesetzlichen Krankenkassen stimmen gegenwärtig die Eckpunkte für das künftige Präventionsgesetz ab, mit dem die Gesundheitsvorsorge in Deutschland gestärkt werden soll. Es soll eine Stiftung "Gesundheitsförderung und Prävention" als gemeinsame Einrichtung der Spitzenverbände der Rentenversicherung, Unfallversicherung, der Pflegeversicherung und Gesetzlichen Krankenversicherung gegründet werden, die es zur Aufgabe hat, Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention vorwiegend in außerbetrieblichen sozialen Lebensumfeldern (settings), Modellprojekten sowie begleitende Kampagnen zu fördern und durchzuführen. Die Krankenkassen sind auch in Zukunft für die individuelle und betriebliche Gesundheitsförderung zuständig.

    Im vor läufigen Eckpunktepapier „Nationale Aufgabe Prävention“ wurden unter anderem folgende Punkte festgestellt:

    • Bedeutung und Nutzen von Gesundheitsförderung und Prävention müssen in vielen gesellschaftlichen Bereichen stärker als bisher zur Geltung kommen, und zwar sowohl bei den Beteiligten des Gesundheitswesens und den Verantwortlichen anderer Politikbereiche als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern selbst. Die Eigenverantwortung großer Teile der Bevölkerung für ihre eigene Gesundheit muss weiter gestärkt werden.
    • Die Beispiele chronischer Rückenschmerz und Diabetes mellitus zeigen, dass die durch Prävention erzielbaren Effekte für den Einzelnen und für die Volkswirtschaft hoch sind.
    • Die Förderung der Prävention und die Gesundheitsförderung sind eine Investition in die Zukunft.

    Prof. Dr. med. Werner Scherbaum, Dr. med. Melanie Stapperfend, Dr. Thomas Baehring
    Deutsches Diabetes-Forschungsinstitut Düsseldorf

    Quellen:
    Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung,
    Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung (Stand 4. Mai 2004)
    Online-Mitteilung von Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen

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