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    Diabetes mellitus und Versicherungen
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    Diabetes mellitus und Versicherungen

    Im Bereich Versicherungen gibt es sehr viele Angebote, die auf ein persönliches Sicherheitsbedürfnis zielen. Um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Versicherungen, gerade unter dem Aspekt einer chronischen Erkrankung wie Diabetes mellitus, sachlich gegeneinander abzuwägen, sollte man sich vorVertragsabschluss genau informieren.

     

    Hier eine Übersicht über diesen Artikel:


     

    Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

    Formulare, Formulare

    Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen unterhalb einer jährlich neu festgelegten Bemessungsgrenze sind in unserem Land in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

    Wird die Bemessungsgrenze überschritten oder arbeitet jemand als Selbständiger, scheidet man aus der Pflichtversicherung aus, kann sich aber freiwillig dort weiterversichern, wenn man vorher ununterbrochen mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate versichert in der GKV versichert war.

    Weiterhin sind in der GKV Ehegatte und Kinder mitversichert, wenn sie mit ihrem monatlichen Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Familienversicherte zahlen keine eigenen Beiträge, genießen aber den gleichen Versicherungsschutz wie gesetzlich oder freiwillig Versicherte.

    Zu bestimmten Leistungen verlangt die gesetzliche Krankenversicherung einen Zuzahlungsbeitrag, um die Solidargemeinschaft zu entlasten:


    Zuzahlungsverpflichtungen:

    • Medikamente: kleine Packung 8DM mittlere Packung 9DM große Packung 10DM

    • Hilfsmittel wie Pens, Pen-Kanülen, Insulinspritzen, BZ-Meßgeräte, Teststreifen sind zuzahlungsfrei

    • Hilfsmittel wie z.B. Einlagen, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Maßschuhe 20% der Kosten
    • Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen, Wärme- oder Kältetherapie 15% der Kosten
    • Krankenhausbehandlung: 17DM (neue Bundesländer 14DM) für höchstens 14 Tage pro Kalenderjahr. Quittung des Krankenhauses aufheben!
    • Fußpflege: Kosten müssen selbst getragen werden. Es lohnt sich jedoch, bei der Krankenkasse nachzufragen, da dies nicht einheitlich geregelt ist. Kostenübernahmen werden vor allem genehmigt bei Sehschwäche oder Wirbelsäulenveränderungen (Attest vom Arzt einreichen)
    Befreiungsmöglichkeiten:

    Bei chronischen Erkrankungen sind Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherungen von der Zuzahlung befreit, wenn sie ein Jahr lang nachgewiesen haben, dass sie für Zuzahlungen 1% ihres Bruttojahreseinkommens ausgegeben haben (Quittungsheft!).

    Kinder unter 18 Jahren sind generell von der Zuzahlung befreit (Ausnahme: kieferorthopädische Behandlung, Zahnersatz, Fahrtkosten).

    Vollständig von der Zuzahlungsverpflichtug befreit sind:

    • Sozialhilfeempfänger
    • Arbeitslosenhilfeempfänger
    • Bafögempfänger
    • Heimbewohner, deren Unterhalt ganz oder teilweise von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen wird
    • Versicherte, deren Einkommen unterhalb der Sozialklausel liegt
    Sozialklausel:

    Familienstand Alte Bundesländer Neue Bundesländer
    Alleinstehende(r) 1764,00 DM 1484,00 DM
    Ehepaar oder
    Alleinerziehende(r) mit 1 Kind
    = 2 Personen
    2425,50 DM 2040,50 DM
    Ehepaar mit 1 Kind oder
    Alleinstehende(r) mit 2 Kindern
    = 3 Personen
    2866,50 DM 2411,50 DM
    Ehepaar mit 2 Kindern oder
    Alleinstehende(r) mit 3 Kindern
    = 4 Personen *)
    3307,50 DM 2782,50 DM

    *) 3307,50 DM 2782,50 DM *)Erhöhung um je 441,- DM (neue Bundesländer 371,-DM) für jedes weitere zu berücksichtigende Kind.

     

    Allgemeine Regelungen im Versicherungswesen:

    Jede chronische Krankheit muss bei Vertragsabschluß angegeben werden, Ausnahme: GKV, Haftpflichtversicherung. Es droht sonst im Schadensfall Leistungsverlust!

    Die Richtlinien sind je nach Versicherung unterschiedlich: VERTRAG SORGFÄLTIG LESEN! Tritt die Erkrankung nach Abschluss der Versicherung auf, kann dies nicht nachträglich zu Einschränkungen oder Risikozuschlägen führen.

    BEACHTE: ÄNDERUNGSVERTRÄGE GELTEN ALS NEUABSCHLÜSSE!!

    Wichtige Adressen:

    Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Ludwigkirchplatz 3-4 10719 Berlin

    Verband der Privaten Krankenversicherung Postfach 51 10 40 Bayentalgürtel 26 50968 Köln (bei Problemen mit der privaten Krankenversicherung wichtig)

     

    Private Krankenversicherung (PKV):

    Kaum empfehlenswert, weil

    • Leistungen aufgrund des Diabetes ausgeschlossen werden
    • Risikozuschläge zwischen 25-100% erhoben werden

    Die Höhe der Risikozuschläge richtet sich nach dem Stoffwechselverhalten, der Behandlungsart und den Folgeerkrankungen. Die Kalkulation der PKV richtet sich ausschließlich nach Risikogesichtspunkten.

    Wenn jemand vor Ausbruch des Diabetes in der PKV versichert ist, kann die Kasse die Versicherungsleistungen nicht verweigern. Wird der Diabetes bei Vertragsabschluß verschwiegen, droht dem Betreffenden der Verlust des Versicherungsschutzes.


    Zusatzversicherung:
    • bestehende Risikofaktoren werden ausgeschlossen oder mit einem Risikozuschlag von bis zu 100% belegt
    • z.B. ist bei der Urlaubskrankenversicherung für Auslandsaufenthalte der Diabetes ausgeschlossen
    Lebensversicherung:
    • Aufnahmeantrag wahrheitsgemäß ausfüllen, sonst droht Entzug der Leistungen.
    • wenig empfehlenswert, da sie durch Risikozuschläge sehr teuer wird.
    • tritt der Diabetes nach Vertragsabschluß auf, hat dies keine Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag.
    Unfallversicherung:
    • versichert sind bleibende Schäden nach einem Unfall bzw. bleibende Beeinträchtigungen
    • bestehende Risikofaktoren, z.B. der Diabetes, werden aus den Leistungen ausgeschlossen
    • Unfälle, die aufgrund einer Bewusstseinsstörung auftreten (z.B. in einer Unterzuckerung), sind nicht gedeckt.
    Pflegeversicherung:
    • gehört zur GKV Ø Beitragssatz: 1,7% vom Einkommen (wird automatisch mit den restlichen Sozialversicherungsbeiträgen vom Lohn abgeführt)
    • keine Alters- oder Risikozuschläge
    • Ehegatten und Kinder sind kostenfrei mitversichert
    • Bearbeitung der Anträge: Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)
    • Weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung


    BEI ALLEN VERSICHERUNGEN GILT: VOR DEM UNTERSCHREIBEN DEN VERTRAG SORGFÄLTIG LESEN ! ! !


     


    Claudia Lenden, Diabetesberaterin DDG;
    Prof. Dr. med. Werner A. Scherbaum, Deutsches Diabetes-Zentrum, Leibniz-Zentrum an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

     

    Dieser Beitrag wurde inhaltlich zuletzt im Januar 2005 aktualisiert

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